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Authors
Issue Date
2005
Publisher
Citation
, Vol.46 No1 pp.446-513
Keywords
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Abstract
Es handelt sich bei dem vorliegenden Aufsatz darum, wie man die
Rechtsbegriffs- und Rechtsstaatlichkeitslehre in Nordkorea auffassen soll. Es findet
sich zwar viele juristischen Untersuchungen über das Rechtssystem von
Nordkorea, aber weinge Versuche, es vom rechtsphilosophischen Standpunkt aus
zu analysieren. Nordkoreanische Rechtswissenschaftler gehen davon aus, dass das
Rechtssystem von Nordkorea zu einer sozialistischen Rechtsfamilie gehrt. Ihre
Rechtsbegriffslehre scheint deshalb im ersten Augenblick, sich auf einem starken
Rechtspositivismus oder einer Imperativentheorie zu beruhen. Bei nheren
Betrachtungen lt sich jedoch feststellen, dass die Rechtsbegriffslehre in
Nordkorea eine Prinzipientheorie des Rechts impliziert und also eine inklusive
Rechtspositivismus ist. Aber da nordkoreanische Rechtswissenschaftler das Recht
den policy judgments von Il-Sung Kim und Jong-Il Kim unterordnen, setzt sich
ihre Rechtslehre der Gefahr aus, den Bereich des Rechts zu verengen und damit
die Unabhngigkeit der Judikatur zu diminuieren. In Hinsicht auf die
Rechtsstaatlichkeit in Norkorea kann man feststellen, dass sich die sogenannte
sozialistische Rechtsstaatlichkeit in Nordkorea seit 1987 entwickelt hat. Diese
Tendenz lt sich sowohl in vielen rechtwissenschaftlichen Literaturen als auch in
nordkoreanischen Rechtsinstitutionen konstatieren. Aber die Rechtsstaatlichkeitslehre
in Nordkorea orientiert sich weniger nach der Kontrolle des Staats
als nach der Disziplinierung der nordkoreanischen Bürger. Die Aufgabe der
Rechtswissenschaft in Nordkorea liegt darum darin, eine Rechtslehre zu
entwickeln, die Menschenrechte und Demokratie ernstnimmt. Dies ist eine
notwendige Bedingung für das harmonische Zusammenleben vom süd- und
nordkoreanischen Rechtssystem.
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/
http://hdl.handle.net/10371/9878
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